Häufig gestellte Fragen

Steht Ihnen im Schadenersatzrecht eine Wertminderung zu?

Auch bei älteren Fahrzeugen kann nach einem unverschuldeten Unfall eine merkantile Wertminderung entstehen. Ein unabhängiger Sachverständiger ermittelt, ob und in welcher Höhe eine Wertminderung vorliegt – damit Sie den tatsächlichen Wertverlust Ihres Fahrzeugs ersetzt bekommen.

Darf ich im Schadenersatzrecht einen freien Sachverständigen beauftragen? 

Ja! Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Die Kosten dafür werden in der Regel von der Versicherung übernommen

Was ist ein unabhängiger Sachverständiger?

Ein unabhängiger Sachverständiger ist ein neutraler, fachkundiger Experte, der Schäden objektiv beurteilt und auf Basis technischer Fakten ein Gutachten erstellt. Seine Arbeit erfolgt unparteiisch, nachvollziehbar und orientiert sich ausschließlich an den tatsächlichen Gegebenheiten des Schadenfalls. Dadurch wird eine faire, transparente und fachlich korrekte Abwicklung ermöglicht.


Wie kann ich die Gutachterkosten von der Versicherung zurückfordern?

Bei einem unverschuldeten Schaden zählen die Kosten für ein notwendiges und fachgerechtes Sachverständigengutachten zum ersatzfähigen Schaden. Sie übermitteln das Gutachten an die gegnerische Haftpflichtversicherung, welche die Gutachterkosten in der Regel vollständig ersetzt.

Was kostet ein Gutachten?

Bei Haftpflichtschäden ist es üblich, die Gutachterkosten abzutreten, sodass Sie nicht in Vorleistung gehen müssen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung übernimmt diese Kosten in der Regel vollständig.

Die tatsächlichen Kosten eines Gutachtens hängen vom Fahrzeug, dem Schadenumfang und der Art des Gutachtens ab. Wir besprechen Ihren Fall individuell und geben Ihnen eine klare und transparente Kosteneinschätzung.

 

Muss ich den Gutachter der Versicherung akzeptieren?

Nein. Als Geschädigter können Sie immer einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Das Gutachten dient Ihrer eigenen Anspruchssicherung und die Kosten werden bei einem unverschuldeten Schaden in der Regel von der gegnerischen Haftpflichtversicherung ersetzt.